Die mecklenburg-vorpommersche Wasserwirtschaftsverwaltung fasst als
Küstengewässerbelastungen alle Einwirkungen auf, die der Mensch gezielt oder
ungezielt unmittelbar auf Küstengewässer ausübt und die Küstengewässer
physisch, chemisch oder physikalisch nachteilig verändern, wobei nachteilig
bedeutet, dass Küstengewässer sich vom natürlichen Zustand entfernen. Die
folgenden Kapitel stellen dar, was die Wasserwirtschaftsverwaltung als
signifikante Belastungen der Küstengewässer in der Bestandsaufnahme
ermittelte. Das Kapitel „punktuelle
Küstengewässerbelastungen“ quantifiziert hauptsächlich die Belastungen,
die einmündende Fließgewässer mit den von ihnen eingetragenen anthropogenen
Stofffrachten auf Küstengewässer ausüben. Fließgewässer als Punktquellen zu
betrachten ist ungewöhnlich, doch sind Fließgewässer tatsächlich die
wesentliche Quelle, aus der Stoffe punktuell in Küstengewässer gelangen. Das
Kapitel „diffuse
Küstengewässerbelastungen“ beschreibt atmosphärische Belastungen sowie
die internen Belastungen, die auf die Küstengewässer einwirken. Auf
mengenmäßige Belastungen wird im Folgenden nicht eingegangen, weil
mecklenburg-vorpommersche Wasserentnahmen und -zuleitungen offensichtlich
für eine Wasserbilanz der Ostsee unbeachtlich sind. Der einzige Fall an der
mecklenburg-vorpommerschen Küste, den man als „Abflussregulierung“ ansehen
könnte, wird in dem Kapitel „morphologische
Küstengewässerveränderungen“ angesprochen. Daneben behandelt das Kapitel
die Eingriffe des Menschen in das Küstengewässerufer und in den Meeresgrund.
Das Kapitel „sonstige Belastungen“
beschreibt Belastungen, die sich nicht unter die zuvor aufgeführten Kapitel
subsumieren lassen. Hinsichtlich der Bodennutzungsstrukturen, die die
Richtlinie 2000/60/EG – die EU-Wasserrahmenrichtlinie – als Belastungen
bezeichnet, sei auf das Kapitel „Fließgewässerbelastungen
> Bodennutzungsstrukturen“ verwiesen. |
Begriff der Küstengewässer-belastungen |