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Nach Wasserrahmenrichtlinie hat die
Wasserwirtschaftsverwaltung bis zum Ende des Jahres 2004 ein
Schutzgebietsverzeichnis zu erstellen. Als Schutzgebiet ist in diesem
Zusammenhang ein Gebiet zu verstehen, für das ein besonderer Schutzbedarf
gemäß EU-Rechtsvorschriften zum Schutz der Oberflächengewässer und des
Grundwassers oder zur Erhaltung von unmittelbar vom Wasser abhängigen
Lebensräumen und Arten festgestellt wurde. Das Verzeichnis enthält somit
folgende nach EU-Recht ausgewiesene Schutzgebiete:
Darüber hinaus soll das Verzeichnis alle Wasserkörper aufführen, aus denen man mehr als 10 m³ täglich oder für mehr als fünfzig Personen Trinkwasser fördert, sowie die zu ihrem Schutz gegebenenfalls festgelegten Gebiete (Trinkwasserschutzgebiete).
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Die Auswahl der Vorschlaggebiete gemäß
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Gebiete gemäß Vogelschutzrichtlinie,
für die die Erhaltung oder Verbesserung des Wasserzustandes von Bedeutung
ist, folgt im Wesentlichen der vom Bundesamt für Naturschutz entwickelten
Liste wasserabhängigee Lebensraumtypen und Arten. In Mecklenburg-Vorpommern
finden sich insgesamt 214 wasserabhängige Vorschlaggebiete gemäß
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Sie nehmen 20,4 % der Landesfläche
einschließlich der Küstengewässer ein. Des Weiteren bestehen 15
wasserabhängige Gebiete gemäß Vogelschutzrichtlinie mit einer Gesamtfläche
von 4.294 km². Dies entspricht 18,6 % der Landesfläche einschließlich der
Küstengewässer.
Die Gebiete zum Schutz wasserabhängiger Lebensräume und Arten sind im Kapitel „Berichterstattung“ in den Tabellenanhängen der Berichte zu den Flussgebietseinheiten Warnow/Peene, Schlei/Trave, Elbe und Oder namentlich aufgeführt und in den folgenden beiden Karten dargestellt.
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Gebiete zum Schutz wasserabhängiger Lebensräume und Arten | ||||||||
Die Bundesrepublik Deutschland hat gemäß Artikel 5 der
Nitratrichtlinie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, keine gefährdeten
Gebiete auszuweisen. Dagegen wurde die gesamte Landesfläche einschließlich
der Küstengewässer mit der mecklenburg-vorpommerschen Verordnung über die
Behandlung von kommunalem Abwasser (Kommunalabwasserverordnung) als
empfindliches Gebiet gemäß Kommunalabwasserrichtlinie festgesetzt.
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gefährdete und empfindliche Gebiete | ||||||||
In Mecklenburg-Vorpommern wurden die Untere Warnow und die
Beke als Fischgewässer (Cyprinidengewässer) gemäß Fischgewässerrichtlinie
ausgewiesen. Sie wurden mit der mecklenburg-vorpommerschen Verordnung über
die Qualität von Süßwasser, das schutz- oder verbesserungswürdig ist, um das
Leben von Fischen zu erhalten (Fischgewässerverordnung) festgelegt. Die
Fischgewässer sind in der folgenden Karte dargestellt. Muschelgewässer gemäß
Muschelgewässerrichtlinie gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht.
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Fisch- und Muschelgewässer | ||||||||
In Mecklenburg-Vorpommern sind 448 Badestellen an
Badegewässern gemäß Badegewässerrichtlinie vorhanden. Davon befinden sich
vier Badestellen an Fließgewässern, 279 an Standgewässern und 165 an
Küstengewässern. Badegewässer und Badestellen unterliegen der
mecklenburg-vorpommerschen Landesverordnung über hygienische Anforderungen
an Badestellen (Badestellen-Hygiene-Verordnung).
Die Badestellen in Mecklenburg-Vorpommern sind im Kapitel „Berichterstattung“ in den Tabellenanhängen der Berichte zu den Flussgebietseinheiten Warnow/Peene, Schlei/Trave, Elbe und Oder namentlich aufgeführt und in der folgenden Karte dargestellt.
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Badegewässer | ||||||||
Als Gebiete für die Entnahme von Wasser für den
menschlichen Gebrauch werden in Mecklenburg-Vorpommern alle
Trinkwasserschutzgebiete erfasst. Trinkwasserschutzgebiete werden auf
Grundlage des § 19 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 19 des
Landeswassergesetzes Mecklenburg-Vorpommern als Wasserschutzgebiete durch
Rechtsverordnung festgesetzt.
In Mecklenburg-Vorpommern finden sich 736 Trinkwasserschutzgebiete. Sie nehmen insgesamt eine Fläche von 4.084 km² ein und haben damit einen Anteil von 17,7 % an der Landesfläche. Die Trinkwasserschutzgebiete sind im Kapitel „Berichterstattung“ in den Tabellenanhängen der Berichte zu den Flussgebietseinheiten Warnow/Peene, Schlei/Trave, Elbe und Oder namentlich aufgeführt und in der folgenden Karte dargestellt.
Aus allen Grundwasserkörpern auf dem Festland Mecklenburg–Vorpommerns
(einschließlich der Inseln Rügen und Usedom) wird mehr als 10 m³ Wasser
täglich für den menschlichen Verbrauch bzw. Wasser für die Versorgung von
mehr als fünfzig Personen gefördert. Dagegen wird aus lediglich zwei Oberflächenwasserkörpern mehr als 10 m³ Wasser täglich für den menschlichen Verbrauch bzw. Wasser für die Versorgung von mehr als fünfzig Personen entnommen. Es handelt sich um einen Fließgewässerkörper der Warnow, aus dem Trinkwasser für den größten Teil der Einwohner der Hansestadt Rostock bezogen wird, und einen Standgewässerkörper für einen Teil der Wasserversorgung der Stadt Schwerin.
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