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Gemäß dem Einzugsgebietsansatz verlangt die
Wasserrahmenrichtlinie ihre Umsetzung in Einzugsgebieten. Umgesetzt wird die
Wasserrahmenrichtlinie von der Wasserwirtschaftsverwaltung, d. h. von den
Wasserbehörden. Die Zuständigkeit der Wasserbehörden richtet sich in
Deutschland und so auch in Mecklenburg-Vorpommern nach politischen Grenzen,
die in aller Regel nicht identisch sind mit den natürlichen oder künstlich
veränderten Einzugsgebietsgrenzen. So sind in Mecklenburg-Vorpommern die
Oberste Wasserbehörde - das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - und ihre Fachbehörde - das
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie - innerhalb der
Landesgrenzen, die Unteren Wasserbehörden - die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt
sowie die Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte -
innerhalb der Grenzen von Landkreisen und Städten zuständig; diese Grenzen
decken sich ausnahmslos nicht mit den Einzugsgebietsgrenzen. Um dennoch der Forderung der Wasserrahmenrichtlinie nachzukommen, hatte die Wasserwirtschaftsverwaltung ein Gerüst institutionalisierter Zusammenarbeit der Wasserbehörden über administrative Grenzen hinweg zu schaffen.
Die Wasserrahmenrichtlinie versteht unter einem oberirdischen
Einzugsgebiet nicht wie bisher in Deutschland üblich jedes Gebiet, aus dem
der gesamte Oberflächenabfluss zu einer Stelle eines Gewässers gelangt,
sondern speziell ein Gebiet, aus dem der gesamte Oberflächenabfluss an einer
Fließgewässermündung ins Meer gelangt. Mecklenburg-Vorpommern hat Anteil an
folgenden Einzugsgebieten im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie:
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Nach dem Umsetzungserlass bilden die Einzugsgebiete
innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns bestimmte Gebietseinheiten, die
Bearbeitungsgebiete bzw. Planungseinheiten. Die Namen der Bearbeitungsgebiete folgen in der
Regel jeweils ihrem bedeutendsten Fließgewässer:
Somit ist Mecklenburg-Vorpommern in zehn Bearbeitungsgebiete unterteilt. Im Mittel haben die Bearbeitungsgebiete eine Fläche von 2.300 km². Da die Grenzen der Bearbeitungsgebiete oberirdischen Wasserscheiden folgen, ließ sich nicht vermeiden, dass die Bearbeitungsgebietsgröße im Einzelfall von diesem Mittelwert erheblich abweicht: So weist das Bearbeitungsgebiet Oder gerade einmal ein Fläche von 62 km² auf. Eine Darstellung der Bearbeitungsgebiete finden Sie in der untenstehenden Karte.
Federführend in einem Bearbeitungsgebiet ist jeweils das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt, dessen Amtsbereich den größten Anteil an dem Bearbeitungsgebiet hat.
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Bearbeitungsgebiete/ Planungseinheiten |
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Um eine effektive Arbeit in Arbeitskreisen sicherzustellen,
wurden jeweils Teilgebiete bzw. Projektgebiete zur Bewirtschaftungsvorplanung (BVP) |
Arbeitskreise in Projektgebieten | ||||||||
Mit den Bearbeitungsgebieten und den Teilgebieten ist eine
institutionalisierte Zusammenarbeit der Wasserbehörden über
Verwaltungsgrenzen hinweg in den Einzugsgebieten innerhalb
Mecklenburg-Vorpommerns gewährleistet. Für die Koordinierung der Umsetzung
der Wasserrahmenrichtlinie über die Grenzen der Einzugsgebiete und die
Grenzen Mecklenburg-Vorpommerns hinaus kommt eine weitere Gebietseinheit zum
Tragen, die die Wasserrahmenrichtlinie selbst ausdrücklich benennt: die
Flussgebietseinheit.
Die Flussgebietseinheit gilt als Haupteinheit für die Bewirtschaftung der Einzugsgebiete. Sie umfasst ein einzelnes Einzugsgebiet oder auch mehrere Einzugsgebiete sowie die Flächen der zugehörigen Küstengewässer. In der Regel bilden mehrere Einzugsgebiete eine Flussgebietseinheit. Dabei kann eine Flussgebietseinheit mehrere benachbarte kleine Einzugsgebiete zusammenfassen oder auch kleine Einzugsgebiete mit einem größeren Einzugsgebiet.
Den Flussgebietseinheiten zugeordnet sind die Küstengewässer. Im Sinne der Wasserrahmenlinie gilt als Küstengewässer die See zwischen der Küstenlinie und einer gedachten Linie, die eine Seemeile vor der Basislinie verläuft. Die Basislinie ist die Linie, von der aus die Staaten ihr Hoheitsgebiet bestimmen (die sogenannte 12-Meilen-Zone). Die Basislinie fällt in der Regel mit der Küstenlinie des Festlandes zusammen, an Meerengen und an Inseln kann sie aber auch in der See oder auf der Küstenlinie der Inseln verlaufen.
In der untenstehenden Karte sind die mecklenburg-vorpommerschen Küstengewässer im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie dargestellt.
Über das Land Mecklenburg-Vorpommern erstrecken sich vier Flussgebietseinheiten:
In der untenstehenden Karte finden Sie eine Darstellung der vier Flussgebietseinheiten in Mecklenburg-Vorpommern. Die Flussgebietseinheit Warnow/Peene (ohne Küstengewässer) nimmt etwa 59 %, die Flussgebietseinheit Elbe etwa 27 %, die Flussgebietseinheit Oder (ohne Küstengewässer) etwa 10 % und die Flussgebietseinheit Schlei/Trave etwa 4 % der Fläche Mecklenburg-Vorpommerns ein.
In allen mecklenburg-vorpommerschen Anteilen der genannten Flussgebietseinheiten ist das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern für die Koordinierung der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie über die Grenzen der Einzugs-/Bearbeitungsgebiete und die Grenzen Mecklenburg-Vorpommerns hinaus verantwortlich. In der Flussgebietseinheit Warnow/Peene fungiert es als zuständige Behörde, in den Flussgebietseinheiten Schlei/Trave, Elbe und Oder arbeitet es mit den verantwortlichen Behörden außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns zusammen.
Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie stellt durch fachliche Vorgaben ein einheitliches Verfahren bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in den Bearbeitungsgebieten sicher. Es führt die Arbeitsergebnisse aus den Bearbeitungsgebieten der Flussgebietseinheit Warnow/Peene zu einem Maßnahmenprogramm und einem Bewirtschaftungsplan zusammen.
Die Flussgebietsgemeinschaft Elbe soll die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie unter den Bundesländern koordinieren. Sie bedient sich dazu dreier Organe: des Koordinierungsrates, des Elberates und der Elbe-Ministerkonferenz. Im Koordinierungsrat erfolgt im Wesentlichen die praktische Abstimmung der Umsetzung; in ihm ist von mecklenburg-vorpommerscher Seite das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt vertreten. Im Elberat sind die für die Wasserwirtschaft zuständigen Ministerien (für MV ebenfalls Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt) vertreten. Er beschließt die allgemeinen Vorgaben für die Abstimmungen, die im Koordinierungsrat erfolgen. Darüber hinaus ruft der Elberat weitere Gremien,sog. Facharbeitsgruppen, ins Leben, die besondere Aspekte der Umsetzung bearbeiten sollen. In der Elbe-Ministerkonferenz schließlich treten die für die Wasserwirtschaft zuständigen Minister der Vertragspartner zusammen, um über das grundsätzliche gemeinsame Vorgehen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe zu entscheiden.
In der Flussgebietsgemeinschaft Elbe wurden Koordinierungsräume eingerichtet, die die Bearbeitungsgebiete der beteiligten Bundesländer umfassen. Die mecklenburg-vorpommerschen Bearbeitungsgebiete Sude und Elde/Müritz gehören zum Koordinierungsraum Mittelelbe/Elde, das Bearbeitungsgebiet Obere Havel zum Koordinierungsraum Havel. Die Federführung im Koordinierungsraum Mittelelbe/Elde hat das Land Sachsen-Anhalt, die Federführung im Koordinierungsraum Havel das Land Brandenburg.
Mit der Abstimmung der Wasserrahmenrichtlinienumsetzung in der Flussgebietseinheit Elbe mit den Ländern Tschechien, Polen und Österreich über die Grenze Deutschlands hinweg ist die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) mit ihren Gremien betraut.
Für die Flussgebietseinheiten Schlei/Trave und Oder befand man bisher keinen solchen ausgefeilten Verwaltungsüberbau für notwendig. Mit dem Land Schleswig-Holstein ist eine informelle Zusammenarbeit in der Flussgebietseinheit Schlei/Trave vereinbart, und auch die Zusammenarbeit in der Flussgebietseinheit Oder erfolgt mit den Ländern Brandenburg und Sachsen ohne die Schaffung besonderer Einrichtungen und Gremien. Die Zusammenarbeit wird von mecklenburg-vorpommerscher Seite vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie wahrgenommen. Mit der Abstimmung der Wasserrahmenrichtlinienumsetzung in der Flussgebietseinheit Oder mit Polen und Tschechien ist die Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung (IKSO) betraut. Hier wird das Land Mecklenburg-Vorpommern durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt vertreten.
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